Was gehört zur Arbeitszeit?
Laut dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) zählt alles zur Arbeitszeit von Beginn bis Ende der Arbeit abzüglich der Ruhezeiten. Eine Pause von min. 30 Minuten müssen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach 6-8 Stunden Arbeit einlegen. Für Minderjährige gelten andere Regelungen. Die 30-minütige Pause und andere Pausen gehören also nicht zur Arbeitszeit. Ein Toilettengang, eine kurze Pause von der Bildschirmarbeit oder vom Sitzen zählen jedoch zur Arbeitszeit, während Raucherpausen es nicht tun. Letztere werden je nach Betrieb oder Unternehmen unterschiedlich behandelt: auch wenn kein Anspruch darauf besteht, dass diese Zeiten vergüten werden, werden Sie oft geduldet. Dagegen wird die Rüstzeit in der Regel als Arbeitszeit betrachtet, wenn sie für den Arbeitnehmer unvermeidbar ist und ein wesentlicher Bestandteil seiner Arbeitsleistung ist. Das kann z. B. der Fall sein, wenn ein Mechaniker oder eine Mechanikerin Werkzeuge vorbereitet, bevor er oder sie mit einer Reparatur beginnt oder wenn Labormitarbeitende Schutzkleidung anziehen, bevor sie das Labor betreten.